In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen.
Das ist noch nicht das, was wir - #
ver.di #
Soloselbstständige in #
NRW - wollen.
Darum brauchen wir noch mehr Unterschriften unter die #
Petition Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
**Diese Corona-Soforthilfe, die nicht für Lebenshaltungskosten verwendet werden durfte, zielte komplett an der Lebenswirklichkeit von Solo-Selbstständigen vorbei und war keine Hilfe.** Die rund 430.000 Empfänger in NRW wurden von den zuständigen Regierungspräsidien angeschrieben, dass sie bis zum 31. Oktober 2021 penibel belegen sollten, in welcher Höhe ihre "Fixkosten" während des ersten Lockdowns von März bis Mai 2020 ihre Umsätze überschritten haben. Damit sollten sie ihren...