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Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat entschieden, dass die Fahrer des Lieferdienstes Deliveroo als Angestellte und nicht als Selbstständige zu behandeln sind. Das Urteil könnte wegweisend für die Branche sein. Doch einige Fragen sind offen.
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Soloselbstständige #
Scheinselbstständigkeit