Selbstständige in ver.di (auf Facebook)
25.04.2024
Das EU-Parlament hat gestern die Plattform-Richtlinie mit überwältigender Mehrheit angenommen. Mit der Richtlinie wird es leichter bei plattformvermittelter Arbeit Scheinselbstständigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Regelung betrifft insbesondere Menschen, die mit Liefer- oder Transportdiensten ihren Unterhalt verdienen.
In der Pressemitteilung heißt es dazu: "Das Gesetz führt eine Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses (im Gegensatz zur Selbstständigkeit) ein, die ausgelöst wird, wenn Tatsachen auf eine Kontrolle und Steuerung hindeuten, der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften und Tarifverträgen und unter Berücksichtigung der EU-Rechtsprechung. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Länder, auf nationaler Ebene eine widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung einzuführen, um das Machtungleichgewicht zwischen einer Plattformarbeit leistenden Person und der digitalen Arbeitsplattform zu korrigieren."
Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an | Aktuelles | Europäisches ParlamentAm Mittwoch haben die Abgeordneten neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angenommen.