Selbstständige in ver.di (auf Facebook)
11.07.2024
Der vom BMAS geplante Satz wurde bislang (nach einer formalen Beteiligung der Verbände und Ressorts der Regierung) immer so verabschiedet, wie es das BMAS im Sommer bekannt gab. Die Stabilität der Abgabe in 2025 kann also als sicher gelten.
Details zur Abgabe, die grundsätzlich alle Verwerter von Publizistik und Kunst zahlen müssen - etwa auch Selbstständige, die Grafik-Aufträge an andere Selbstständige vergeben - findest du im 'Ratgeber Selbstständige' der ver.di unter
https://selbststaendigen.info/?lnk=h40e045a7298a1BMAS - Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt im Jahr 2025 stabil bei 5,0 ProzentDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.