Selbstständige in ver.di (auf Facebook)
18.03.2024
Glückwunsch an den DJV! (Und tatsächlich ein Anlass, in das Thema der veralteten Vergütungsregeln für Journalist*innen an Tageszeitungen noch einmal einzusteigen und sie neu zu verhandeln.)
Auch für die dju in ver.di ist war immer klar, dass die Forderung des Gesetzgebers, (auch) im Journalismus angemessene Vergütungen zu zahlen, durch den Kündigungsversuch der entsprechenden kollektiven Regeln durch den Verlegerverband (in 2017) nicht obsolet wurde. - Den im Urheberrecht verankerten Grundsatz jedoch weiter Fall für Fall durchzuklagen, ist für Gewerkschaften wie für Verleger eigentlich keine sinnvolle Alternative. Der DJV-Vorsitzende Beuster fordert nun anlässlich des Urteils zu Recht, neue Verhandlungen über die Vergütungsregeln zu führen. Diese sind tatsächlich "vernünftiger und zielführender als kräftezehrende und teure Verfahren vor Gericht.“
Vergütungsregeln sind nicht kartellrechtswidrig | Initiative UrheberrechtDie Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalist:innen an Tageszeitungen sind nicht kartellrechtswidrig.