Selbstständige in ver.di (auf Facebook)
22.07.2024
Anders als bei den Beiträgen zur Krankenkasse gibt es beim Krankengeld keine "Spitzabrechnung". Das hat das Sozialgericht Frankfurt/M. entschieden. Das Urteil ist nicht neu, das Thema aber tatsächlich immer wieder mal einer Erwähnung wert.
In unserem "Ratgeber Selbstständige" wird die Rechtslage (unter
https://selbststaendigen.info/?lnk=d41109798cd6e9) erklärt:
"Für freiwillig versicherte Selbstständige ist bei der Auszahlung das tatsächliche Einkommen maßgebend, das sich aus dem letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid ergibt – nicht das Einkommen, an dem die Beiträge der letzten zwölf Monate bemessen wurden. (...) Das Prinzip erläuterte das Bundessozialgericht noch einmal im Beschluss vom 19.10.2017 (Az. B 3 KR 4/17 B): 'Dies kann auch bedeuten, dass trotz Beitragszahlung ein Anspruch auf Krankengeld ausscheidet'." - Das aktuelle Urteil ist also ein Ärgernis aber leider keine Überraschung.
Krankengeld für Selbstständige: Keine nachträgliche Anpassung an tatsächliches Einkommen - VersicherungsJournal Deutschlandwww.versicherungsjournal.de/ 22.07.2024
Eine freiwillig in der GKV Versicherte war mit ihrer Krankenkasse in Streit geraten. Denn diese legte bei ihren Berechnungen nicht die aktuellen Einkünfte der Frau zugrunde. Wie die Höhe der Leistung zu berechnen ist, wurde vom Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.